Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung

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Maßnahmenkonzepte (MAKO) für das Natura 2000 Gebiet DE-4209-302 ’Lippeaue’

Ihr Partner für Umweltgutachten: IVÖR
Auftraggeber:
Kreis Recklinghausen, Fachdienst Umwelt (2016-18)
Kreis Coesfeld, Untere Naturschutzbehörde (2020/21)


Nach der FFH-Richtlinie sind die in FFH-Gebieten notwendigen Erhaltungsmaßnahmen von den Mitgliedsstaaten in ’Bewirtschaftungsplänen’ festzulegen. In Nordrhein-Westfalen werden hierfür Maßnahmenkonzepte (MAKOs) erstellt. Das MAKO ist die Bezeichnung für einen komprimierten Maßnahmenplan. Die MAKO-Methodik wurde eigens für die Umsetzung der FFH-Richtlinie entwickelt. Wesentliche Merkmale der MAKOs sind eine straffe Reduzierung auf die notwendigen Inhalte (Bestand, Entwicklungsziele, Maßnahmen) und eine flächenscharfe Erfassung der Daten in der zentralen Naturschutzdatenbank des Landes NRW. Die Visualisierung der Ergebnisse erfolgt über halbautomatische Berichte aus der Datenbank.

Für zwei Teilflächen des FFH-Gebiet ’Lippeaue’ innerhalb der Kreises Recklinghausen und Coesfeld wurde jeweils ein Maßnahmenkonzepte bearbeitet. Trotz überwiegend intensiver Landwirtschaft und Gewässerregulierung weist die Lippeaue noch zahlreiche Elemente der früheren Auenlandschaft auf. Neben einigen naturnahen Flussabschnitten ist sie überwiegend durch ein naturnahes Relief geprägt. Mehrfach sind noch Reste von Bruch-, Weichholz- und Hartholz-Auenwäldern vorhanden. Ebenso finden sich hier Altarme mit gut ausgeprägter Verlandungsvegetation bis hin zu Bruchwaldbeständen.

Im Rahmen von Biotoptypenkartierungen wurden die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie sowie die Geschützten Biotope nach §42 LNatSchG in Verbindung mit §30 BNatSchG erfasst. Die Bearbeitung der Fauna war nicht vorgesehen, allerdings wurden während der Kartierungen Fischotter und Weißstörche beobachtet. Des Weiteren wurden für durchgeführten Maßnahmen die Entwicklungstendenzen dargelegt. Beeinträchtigungen, Gefährdungen / Konflikte und Defizite, sowie der daraus resultierende Handlungsbedarf wurde ermittelt und entsprechende Maßnahmen (einschließlich Fördermöglichkeiten, Finanzierung, Kostenschätzung) formuliert.


Nähere Informationen zu den Maßnahmenkonzepten finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
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